ETM bedeutet evidenzbasiertes (nachgewiesene Wirksamkeit) Therapie Modul. Die ETM beinhalten Mindestanforderungen und basieren auf der Klassifikation therapeutischer Leistungen (KTL). Sie bilden in ihrer Gesamtheit den Rahmen, innerhalb dessen eine evidenzbasierte Rehabilitation erbracht werden soll. Bei der Auswahl der Leistungen kann und soll individuellen Bedarfen und besonderen Problemlagen der Betroffenen, wie z. B. Komorbidität, Rechnung getragen werden.
Die ETM haben in allen Reha-Therapiestandards eine einheitliche Struktur. Sie definieren die therapeutischen Inhalte, formale Ausgestaltung, KTL-Leistungseinheiten, den Mindestanteil entsprechend zu behandelnder Rehabilitanden und Rehabilitandinnen und ergänzende Inhalte zu den Modalitäten der Leistungserbringung (KTL-Codes, Durchführung der ETM usw.).
- Therapeutische Inhalte:
- Formale Ausgestaltung: enthalten Mindestanforderungen an die formale Ausgestaltung, das heißt an Dauer (Mindestdauer) und gegebenenfalls Häufigkeit (Mindesthäufigkeit).
- Mindestanteil entsprechend zu behandelnder Rehabilitanden und Rehabilitandinnen: Das ist der prozentuale Anteil an Rehabilitanden und Rehabilitandinnen einer Reha-Fachabteilung, der therapeutische Leistungen aus den jeweiligen ETM mindestens in der angegebenen Menge
Um zukünftig eine evidenzbasierte Versorgung mit therapeutischen Leistungen in der Rehabilitation sicherzustellen, enthalten alle evidenzbasierten Therapiemodule Mindestanforderungen an die formale Ausgestaltung (Dauer und Häufigkeit) und den Prozentanteil zu behandelnden Rehabilitand*innen. Mindestanteil, Mindestdauer und ggf. Mindesthäufigkeit definieren die untere Grenze des Leistungskorridors für eine adäquate Rehabilitation und sollte deshalb nicht unterschritten werden. Ein Überschreiten der Mindestanforderungen ist durchaus erwünscht und oft notwendig.
Das Spektrum der therapeutischen Leistungen in den ETM wird über die KTL-Codes der KTL 2015 abgebildet. Dadurch ist ein verbindlicher Rahmen vorgegeben, der eine Vielzahl von therapeutischen Leistungen bzw. KTL-Codes zur Verfügung stellt.
Das ist der prozentuale Anteil an Rehabilitanden und Rehabilitandinnen einer Reha-Fachabteilung mit entsprechender Zuordnung zum jeweiligen Geltungsbereich des RTS, der therapeutische Leistungen aus den jeweiligen ETM mindestens in der angegebenen Menge (Dauer und Häufigkeit) erhalten soll. Da es im Klinikalltag nicht immer alle Module im geforderten Umfang erbracht werden können, liegt der Mindestanteil unter 100%.
Nein, nicht alle angegebenen KTL-Codes eines ETM müssen verwendet werden. Unter dem Abschnitt KTL-Leistungseinheiten sind lediglich alle für des ETM in Frage kommenden therapeutischen Leistungen aus der KTL 2015 aufgelistet. Aus diesen können dem jeweiligen individuellen Bedarf entsprechend ausgewählt werden.
Innerhalb der ETM werden nur Punkte für die Kategorien „vollständig erfüllt“ und „mindestens 2/3 erfüllt“ vergeben. Die Kategorien „unterhalb von 2/3 erfüllt“ und „ohne Leistungen“ werden mit 0 Punkten bewertet.