Allgemeines
Meine Einrichtung hat keinen QS-Bericht bekommen. Woran liegt das?
Voraussetzung für die Erzeugung eines QS-Berichtes ist, dass ausreichend Daten (mindestens 12 Leistungen pro Einrichtung pro Jahr) aus den betrachteten Leistungsarten vorliegen. Dazu zählen gegenwärtig Berufsvorbereitungsleistungen, Leistungen zur beruflichen Bildung, Leistungen zur Rehabilitation psychisch Kranker sowie Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich.
Die dargestellten Ergebnisse entsprechen nicht unseren eigenen Zahlen. Was kann ich tun?
Die Auswertungen zur Struktur der Teilnehmenden und dem Ergebnis der beruflichen Bildung werden auf der Grundlage von Daten durchgeführt, die aus Anträgen sowie Bescheiden bzw. Mitteilungen der Rentenversicherungsträger stammen. Diese fließen in eine zentrale Datenbasis der Rentenversicherung ein. Es ist möglich, dass nicht alle Datensätze zu allen Rehabilitationen vollständig zwischen den Einrichtungen und dem Rentenversicherungsträger übertragen werden. Wie eventuelle Abweichungen zustande kommen, lässt sich im bilateralen Austausch klären. Bitte sprechen Sie dazu Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger an.