Im Rahmen der Feststellung einer Erwerbsminderung kann es erforderlich sein, dass der behandelnde Arzt einen Befundbericht ausfüllt oder dass ein fachärztliches Gutachten erstellt wird.
Bitte beachten Sie, dass jeder Rentenversicherunsgträger gegebenenfalls eigene Regelungen hinsichtlich der Verwendung von Arztformularen getroffen hat. Bitte verwenden Sie deshalb die Formulare des Trägers, für den Sie ein Gutachten oder einen Befundbericht erstellen möchten. Hierzu wählen Sie den Träger aus, für den ein Gutachten beziehungsweise Befundbericht erstellt werden soll und navigieren dort erneut zum Formularangebot im Bereich "Services".
Sofern Sie an dieser Stelle das von Ihnen gesuchte Formular nicht finden, können Sie auch die Suchfunktion verwenden.
Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zu den PDF-Formularen