Informationsblatt zur Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Heilmittel - Höchstbeträge (Stand 01.01.24)
Hinweis:
Diese Beihilfeinformation ist nur für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen/ehemalige Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover.