Deutsche Rentenversicherung

Informationsblatt Beihilfefähigkeit Aufwendungen für Heilmittel - Höchstbeträge

Stand 22.01.2024 Ausfüllbar: Nein

Informationsblatt zur Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Heilmittel - Höchstbeträge (Stand 01.01.24)

Hinweis:
Diese Beihilfeinformation ist nur für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen/ehemalige Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover.

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