Hinweis:
Die Beihilfe-Anlage "Ausnahmefall Arzneimittel" gilt nur für beihilfeberechtigte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, deren mitversicherte Angehörige, sowie ehemalige Mitarbeiter, der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover (Stand 10/2024).