Deutsche Rentenversicherung

PX012 - Bescheinigung Ausnahmefall Arzneimittel

Stand 19.12.2018 Ausfüllbar: Nein

Hinweis:
Die Beihilfe-Bescheinigung "Ausnahmefall Arzneimittel (Stand 12/2018)" gilt nur für beihilfeberechtigte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, deren mitversicherte Angehörige, sowie ehemalige Mitarbeiter, der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover.

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