Hinweis:
Die Beihilfe-Bescheinigung "Ausnahmefall Arzneimittel (Stand 12/2018)" gilt nur für beihilfeberechtigte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, deren mitversicherte Angehörige, sowie ehemalige Mitarbeiter, der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover.