Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG)
Dieses Gesetz enthält die Bestimmungen zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften der Zusatz- und Sonderversorgungen der ehemaligen DDR in die gesetzliche Rentenversicherung.
Dieses Gesetz enthält die Bestimmungen zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften der Zusatz- und Sonderversorgungen der ehemaligen DDR in die gesetzliche Rentenversicherung.