Leistungen aus der Rentenversicherung werden nicht "von Amts wegen" gewährt. Es reicht also nicht aus, dass Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, um die jeweilige Leistung zu erhalten.
Notwendig ist ein Rentenantrag, damit die Rentenversicherung die Rente bewilligen kann.
Rentenanträge sollten Sie am besten direkt bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger, den Auskunfts- und Beratungsstellen oder bei den Versichertenberaterinnen und Versichertenberatern stellen.
Oder aber Sie stellen Ihren Antrag ganz bequem über unsere Online-Services.
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