Das Arbeitseinkommen ist die Grundlage der Beitragsberechnung für Selbstständige. Es ist der (nach dem Einkommenssteuerrecht) ermittelte Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit. Hierbei sind auch steuerliche Vergünstigungen und Veräußerungsgewinne in die Gewinnermittlung mit einzubeziehen.
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