Das Arbeitsentgelt ist die Grundlage der Beitragsberechnung für Arbeitnehmer.
Dazu gehören grundsätzlich alle Einnahmen aus einem Beschäftigungsverhältnis, zum Beispiel auch:
- Familienzuschläge
- Überstundenvergütungen
- Wert von Sachbezügen (zum Beispiel auch für Unterkunft und Verpflegung, Fahrzeug)
- Provisionen
- Mehrarbeitsvergütungen und Mehrarbeitszuschläge
- Gefahrenzuschläge
- Schmutzzulagen
- einmalig gezahltes Arbeitsentgelt wie zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgelder, Tantiemen, Gratifikationen