Deutsche Rentenversicherung

Arbeitsentgelt

Das Arbeitsentgelt ist die Grundlage der Beitragsberechnung für Arbeitnehmer.

Dazu gehören grundsätzlich alle Einnahmen aus einem Beschäftigungsverhältnis, zum Beispiel auch:

  • Familienzuschläge
  • Überstundenvergütungen
  • Wert von Sachbezügen (zum Beispiel auch für Unterkunft und Verpflegung, Fahrzeug)
  • Provisionen
  • Mehrarbeitsvergütungen und Mehrarbeitszuschläge
  • Gefahrenzuschläge
  • Schmutzzulagen
  • einmalig gezahltes Arbeitsentgelt wie zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgelder, Tantiemen, Gratifikationen
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