Deutsche Rentenversicherung

Beitragsbemessungsgrundlage

Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden durch einen bestimmten Prozentsatz (Beitragssatz) von der Beitragsbemessungsgrundlage, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze, ermittelt.

Für Beschäftigte ist die Beitragsbemessungsgrundlage das erzielte Arbeitsentgelt, für versicherte Selbstständige grundsätzlich die Bezugsgröße.

Abweichend vom Regelbeitrag können auch Selbstständige einkommensgerechte Beiträge zahlen.

Freiwillig Versicherte können zwischen der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage und der Beitragsbemessungsgrenze jeden beliebigen Beitrag wählen.

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