Deutsche Rentenversicherung

Beitragserstattung

Bei der Beitragserstattung zahlen wir Beiträge des Versicherten zurück. Das ist nur in Ausnahmefällen möglich: zum Beispiel wenn die Witwenrente wegen nicht erfüllter Wartezeit abgelehnt wurde.

Auch für Beamte oder von der Versicherungspflicht befreite Personen ist eine Beitragserstattung möglich, wenn sie vorher keine 60 Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben.

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