Deutsche Rentenversicherung

Beweismittel

Wir ermitteln viele Sachverhalte von uns aus. Wir bedienen uns der Beweismittel, die wir für uns erforderlich halten. Wir können insbesondere Auskünfte jeder Art einholen, Beteiligte anhören, Zeugen und Sachverständige vernehmen sowie Urkunden und Akten beiziehen.

Sieht eine Rechtsvorschrift vor, dass eine Glaubhaftmachung genügt, können wir auch die Versicherung an Eides Statt zulassen.

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