Deutsche Rentenversicherung

Bundesgarantie

Reichen die Beiträge zusammen mit den sonstigen Einnahmen (zum Beispiel Bundeszuschuss) nicht aus, um die Ausgaben der Rentenversicherung für die Dauer des nächsten Jahres zu decken (Schwankungsreserve), so stellt der Bund die erforderlichen zusätzlichen Mittel vorübergehend bereit.

%>