Eine Einkommensanrechnung erfolgt bei Hinterbliebenenrenten, wenn eigenes Einkommen bezogen wird.
Anzurechnen sind 40 Prozent des Nettoeinkommens, das den Freibetrag übersteigt.Für die Umrechnung vom Brutto ins Netto gelten pauschale Prozentsätze.
Beispiel zur Einkommensanrechnung für eine Witwenrente für die Zeit ab 1.7.2024:
Petra T. erhält eine monatliche Witwenrente von 400 Euro. Sie verdient monatlich brutto 1.900 Euro. Die Rentenversicherung zieht von den 1.900 Euro pauschal 40 Prozent, also 760 Euro, ab. Das ergibt einen rechnerischen Nettoverdienst von 1.140 Euro. Nach Abzug des Freibetrags in Höhe von 1.038,05 Euro verbleiben 101,95 Euro. Von diesem Betrag sind 40 Prozent, also 40,78 Euro, von den 400 Euro Witwenrente abzuziehen.
Es verbleiben Petra T. also brutto 359,22 Euro an monatlicher Witwenrente.
Das könnte Sie auch interessieren: