Deutsche Rentenversicherung

Einkommensanrechnung

Eine Einkommensanrechnung erfolgt bei Hinterbliebenenrenten, wenn weiteres Einkommen bezogen wird.

Anzurechnen sind 40 Prozent des den Freibetrag übersteigenden pauschalisierten Nettoeinkommens. Für die Umrechnung vom Brutto ins Netto gelten pauschale Prozentsätze.

Beispiel zur Einkommensanrechnung für eine Witwenrente für die alten Bundesländer für die Zeit ab 1.7.2023:

Petra T. erhält eine monatliche Witwenrente von 400 Euro. Sie verdient monatlich brutto 1.700 Euro. Die Rentenversicherung zieht von den 1.700 Euro pauschal 40 Prozent, also 680 Euro, ab. Das ergibt einen rechnerischen Nettoverdienst von 1.020 Euro. Nach Abzug des Freibetrags in Höhe von 1.038,05 Euro verbleiben 27,36 Euro. Von diesem Übersteigungsbetrag sind wiederum 40 Prozent, also 10,94 Euro, von den 400 Euro Witwenrente abzuziehen.

Es verbleiben Petra T. also brutto 389,06 Euro an monatlicher Witwenrente.

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