Entgeltpunkte

Entgeltpunkte sind ein wichtiger Bestandteil der Rentenformel. Die Höhe der Entgeltpunkte ergibt sich unter anderem aus dem Verhältnis des Einkommens des Versicherten mit dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten.

Für das Kalenderjahr des Rentenbeginns und das davor liegende Kalenderjahr werden die tatsächlichen Durchschnittsentgelte erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt. Daher wird vorab im Gesetz ein vorläufiges Durchschnittsentgelt festgelegt. Die vorläufigen Durchschnittsentgelte sind auch dann der Berechnung zu Grunde zu legen, wenn die tatsächlichen Durchschnittsentgelte bereits bekannt sind (abhängig vom Jahr des Rentenbeginns).

Beispiel zur Berechnung von Entgeltpunkten für 2026 (gültig bei einem Rentenbeginn im Jahr 2026 und 2027)

  • Verdienst 101.400 Euro (Beitragsbemessungsgrenze 2026) dividiert durch 51.944 Euro (vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026) ergibt 1,9521 Entgeltpunkte
  • Verdienst 51.944 Euro (vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026) dividiert durch 51.944 Euro ergibt genau 1,0000 Entgeltpunkte
  • Verdienst 25.972 Euro (halbes vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026) dividiert durch 51.944 Euro ergibt 0,5000 Entgeltpunkte

Entgeltpunkte für Beitragszeiten sind Bestandteil der persönlichen Entgeltpunkte jeder versicherten Person.

Beispiel zur Berechnung von Entgeltpunkten für 2024 (gültig bei einem Rentenbeginn ab dem 01.01.2026)

  • Verdienst 90.600 Euro (Beitragsbemessungsgrenze 2024) dividiert durch 47.085 Euro (Durchschnittsentgelt 2024) ergibt 1,9542 Entgeltpunkte
  • Verdienst 47.085 Euro (Durchschnittsentgelt 2024) dividiert durch 47.085 Euro ergibt genau 1,0000 Entgeltpunkte
  • Verdienst 23.543 Euro (halbes Durchschnittsentgelt 2024) dividiert durch 47.085 Euro ergibt 0,5000 Entgeltpunkte

Entgeltpunkte für Beitragszeiten sind Bestandteil der persönlichen Entgeltpunkte jeder versicherten Person.