Deutsche Rentenversicherung

Erwerbseinkommen

Der Begriff des Erwerbseinkommens wird als Oberbegriff für Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbare Einkommen verwendet. Das Erwerbseinkommen kann Auswirkungen auf den Rentenanspruch oder auf die Rentenhöhe haben (§§ 34, 96a, 97 SGB VI). Im Rehabilitationsrecht wird gleichzeitig bezogenes Erwerbseinkommen auf das Übergangsgeld angerechnet (§ 52 SGB IX).

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