Deutsche Rentenversicherung

Familienheimfahrten

Sind Sie wegen einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben außerhalb der Wohnung untergebracht, können Sie in der Regel Reisekosten für zwei Familienheimfahrten im Monat geltend machen. Bei einer stationären medizinischen Rehabilitation ist das erstmals nach acht Wochen möglich, wenn die Reha voraussichtlich noch weitere zwei Wochen dauert.

Auf Antrag können wir stattdessen auch zwei Fahrten eines Familienangehörigen vom Wohnort zum Aufenthaltsort des Versicherten übernehmen.

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