Deutsche Rentenversicherung

Familienheimfahrten

Sind Sie wegen einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben außerhalb der Wohnung untergebracht, können Sie in der Regel Reisekosten für zwei Familienheimfahrten im Monat geltend machen. Im letzten Teilmonat besteht ein Anspruch auf eine weitere Familienheimfahrt, sofern dieser länger als 14 Tage andauert. Im Jahr werden Kosten für höchstens 24 Familienheimfahrten übernommen. Dies gilt auch für Reisekosten im Zusammenhang mit stationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstigen Leistungen, die länger als 8 Wochen erbracht werden.

Auf Antrag können wir stattdessen auch zwei Fahrten eines Familienangehörigen vom Wohnort zum Aufenthaltsort des Versicherten übernehmen.

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