Deutsche Rentenversicherung

Freiwillige Beiträge

Freiwillige Beiträge können Sie auf unterschiedliche Weise einzahlen:

  • abbuchen lassen mit Einzugsermächtigung,
  • per Dauerauftrag oder
  • als Einzelüberweisung.

Die wirksame Entrichtung ist grundsätzlich jeweils bis zum 31. März des Folgejahres noch für das vorangegangene Jahr möglich.

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