Freiwillige Beiträge können Sie auf unterschiedliche Weise einzahlen:
- abbuchen lassen mit Einzugsermächtigung,
- per Dauerauftrag oder
- als Einzelüberweisung.
Die wirksame Entrichtung ist grundsätzlich jeweils bis zum 31. März des Folgejahres noch für das vorangegangene Jahr möglich.
Das könnte Sie auch interessieren: