Die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) wurde in der ehemaligen DDR zum 1. März 1971 eingeführt und bestand bis 30. Juni 1990.
In dieser Zeit konnte man Einkommen über 600 Mark monatlich durch Beitragszahlung zur FZR versichern.
Beiträge zur FZR werden rentensteigernd berücksichtigt.