Deutsche Rentenversicherung

Gesamtsozialversicherungsbeitrag

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist der Betrag, den der Arbeitgeber vom Entgelt eines Versicherten für die Sozialversicherung einbehält.

Er setzt sich aus den Beiträgen für die Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung zusammen.

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