Deutsche Rentenversicherung

Halbwaise

Halbwaisen sind Kinder von verstorbenen Versicherten, bei denen noch ein dem Grunde nach unterhaltspflichtiger Elternteil vorhanden ist. Es kommt dann eine altersabhängige Waisenrente (Halbwaisenrente) in Betracht (§ 48 SGB VI).

Das könnte Sie auch interessieren:

%>