Beschäftigen Sie in Ihrem Haushalt eine Person auf 556,00
-Euro-Basis (zum Beispiel eine Reinigungskraft), findet ein vereinfachtes Beitrags- und Meldeverfahren statt: das Haushaltsscheckverfahren. Es wird bei der Minijob-Zentrale durchgeführt.
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Beschäftigen Sie in Ihrem Haushalt eine Person auf 556,00
-Euro-Basis (zum Beispiel eine Reinigungskraft), findet ein vereinfachtes Beitrags- und Meldeverfahren statt: das Haushaltsscheckverfahren. Es wird bei der Minijob-Zentrale durchgeführt.
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