Hilfsmittel bewilligigen wir nur im Zusammenhang mit einer Rehabilitation. Dabei muss das Hilfsmittel erforderlich sein, bispielsweise eine orthopädische Prothese. Im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden auch Hilfsmittel bewilligt, wenn sie berufsbedingt notwendig sind, beispielsweise ein behindertengerechtes Fahrzeug oder der Umbau dazu.
Das könnte Sie auch interessieren: