Deutsche Rentenversicherung

Hinzuverdienst

Seit 1. Januar 2023 ist bei vorgezogenen Altersrenten die Hinzuverdienstgrenze ganz entfallen. Die Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten sind deutlich angehoben worden.

Die Erhöhung der Verdienstgrenzen gilt nicht für Hinterbliebenenrenten.

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