Die Kindererziehungsleistung ist eine monatliche Zahlung der gesetzlichen Rentenversicherung an Mütter, die
- in den alten Bundesländern vor 1921 oder
- in den neuen Bundesländern vor 1927
geboren wurden.
Der Geldbetrag je Kind entspricht dem 2,5-Fachen des aktuellen Rentenwerts (West oder Ost).
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