Menschen, die wegen einer Behinderung für die Fahrt zur Arbeit oder zum Ausbildungsort ein eigenes Kraftfahrzeug brauchen, können einkommensabhängig eine Förderung zur Beschaffung eines Fahrzeuges, zur Erlangung einer Fahrerlaubnis oder alternativ Beförderungskosten erhalten.
Darüber hinaus können Zusatzausstattungen bezahlt werden, wenn sie wegen einer Behinderung notwendig sind.
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