Zum 1. Januar 2019 wurde die "Mütterrente II" eingeführt. Dadurch bekommen Mütter und Väter für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, ein weiteres halbes Jahr zusätzlich bei der Rente angerechnet. Pro Kind sind also bis zu 30 Monate Kindererziehungszeiten möglich. Das entspricht zweieinhalb Entgeltpunkten.
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