Nachversichert wird ein Beamter in der gesetzlichen Rentenversicherng, wenn er aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet, ohne dass er eine Versorgung erhält. Die Behörde zahlt für die Zeit, in der der Beamte versicherungsfrei war, Pflichtbeiträge nach.
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Nachversichert wird ein Beamter in der gesetzlichen Rentenversicherng, wenn er aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet, ohne dass er eine Versorgung erhält. Die Behörde zahlt für die Zeit, in der der Beamte versicherungsfrei war, Pflichtbeiträge nach.
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