Deutsche Rentenversicherung

Regelaltersrente

Versicherte erhalten die Regelaltersrente, wenn sie die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.

Die Regelaltersgrenze haben vor 1947 Geborene mit Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht.

Wer in der Zeit zwischen 1947 und 1963 geboren ist, für den wird die Regelaltersgrenze stufenweise auf 67 angehoben.

Bei rechtzeitigem Antrag beginnt die Regelaltersrente mit dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze (§ 99 SGB VI).

Nimmt jemand die Regelaltersrente trotz erfüllter Wartezeit nach Erreichen der Altersgrenze nicht in Anspruch, erhält er später einen Zuschlag und damit eine höhere Rente.

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