Deutsche Rentenversicherung

Rentenabschlag

Als Abschlag (auch Rentenabschlag genannt) bezeichnet man die Minderung in der Rentenhöhe, die sich ergeben kann, wenn Altersrenten vor Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze in Anspruch genommen werden. Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme, höchstens insgesamt 14,4 Prozent.

Welche Renten Sie vorzeitig beziehen können und wie hoch Ihre Abschläge ausfallen, ermitteln Sie unkompliziert mit unserem Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner.

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