In den Kreisen und kreisfreien Städten sind Gemeinsame Service-Stellen der Rehabilitationsträger (zum Beispiel der Krankenkassen, Unfall- und Rentenversicherung, Agenturen für Arbeit) eingerichtet. Sie bieten umfassende Beratung und Unterstützung in allen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe an.
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