Unständig Beschäftigte
Unständig Beschäftigte sind Arbeitnehmer, die berufsmäßig Beschäftigungen ausüben, die auf weniger als eine Woche entweder von der Natur aus oder im Voraus durch einen Arbeitsvertrag beschränkt sind. Berufsmäßigkeit liegt vor, wenn diese unständigen Beschäftigungen eindeutig den Schwerpunkt der Erwerbstätigkeit bilden.