Von der Versicherung ausgenommen, also versicherungsfrei, sind Arbeitnehmer, die außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert sind. Sie sind entweder von vornherein ohne eigenen Antrag von der Versicherungspflicht freigestellt (zum Beispiel Beamte) oder können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.
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