Versicherungspflicht ist die gesetzlich angeordnete Versicherung des Einzelnen (Pflichtversicherung).
Arbeitnehmer sind versicherungspflichtig, wenn sie gegen Entgelt oder als Auszubildende beschäftigt werden. Selbstständige sind entweder kraft Gesetzes (zum Beispiel Lehrer) oder auf Antrag (zum Beispiel Ärzte, Einzelhändler) versicherungspflichtig. Selbstständige Künstler und Publizisten sind kraft Gesetzes pflichtversichert. Auch Mütter oder Väter, denen Kindererziehungszeiten anzurechnen sind, sind kraft Gesetzes pflichtversichert.
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