Deutsche Rentenversicherung

Versorgungsausgleich

Beim Versorgungsausgleich werden - im Rahmen des Scheidungsverfahrens - Renten- und Versorgungsanwartschaften aufgeteilt, die während der Ehezeit erworben wurden. Ausgleichspflichtig ist der Ehegatte mit den höheren Renten- oder Versorgungsansprüchen. Über den Versorgungsausgleich entscheidet das Familiengericht. Die Rentenversicherung setzt die Entscheidung dann um.

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