Als Verwaltungsakt werden Verfügungen und Entscheidungen bezeichnet, die eine Behörde im Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft. Ein Verwaltungsakt muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Typische Verwaltungsakte sind die Bescheide (zum Beispiel Rentenbescheid der Rentenversicherungsträger).
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