Vollrente
Die Vollrente ist die gesamte Altersrente, im Gegensatz zur Teilrente.
Altersrenten können ab 1. Januar 2023 unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes in voller Höhe bezogen werden. Die bisher geltende Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wurde aufgehoben.
Erwerbsminderungsrenten können ab 1. Januar 2023 unter Beachtung dynamischer Hinzuverdienstgrenzen bezogen werden. Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich 2024 eine Hinzuverdienstgrenze von rund 41527,50 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung von rund 20763,75 Euro.
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