Die Vertreterversammmlung wählt den Vorstand. Er setzt sich je zur Hälfte aus Vertretern der Versicherten und Rentner und der Arbeitgeber zusammen. Er hat unter anderem die Aufgaben, den Rentenversicherungsträger gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Der Vorstand bestimmt auch die Richtlinien für die Arbeit des Rentenversicherungsträgers und stellt den Haushalts- und Stellenplan auf. Er prüft die Jahresrechnung und entscheidet zum Beispiel, wie das Vermögen anzulegen ist.
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