Ein vorübergehender Aufenthalt liegt vor, wenn dieser von vornherein zeitlich begrenzt ist; der gewöhnliche Aufenthalt im Inland also beibehalten wird. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Rentner sich im Winter für einige Monate außerhalb Deutschlands aufhält oder eine Waise vorübergehend an einer ausländischen Universität studiert. Wer sich nur vorübergehend im Ausland aufhält, bekommt für diese Zeit Leistungen wie beim gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
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