Deutsche Rentenversicherung

Zusatzversorgung

Neben der allgemeinen Sozialversicherung und den Sonderversorgungssystemen gab es Zusatzversorgungssysteme in der ehemaligen DDR, zum Beispiel die Altersversorgung der Intelligenz. Die Berechtigten erhielten neben der Rente aus der Sozialpflichtversicherung ergänzende Leistungen aus der Zusatzversorgung. Sie sind am ehesten mit der betrieblichen Altersversorgung in den alten Bundesländern vergleichbar. Die Freiwillige Zusatzrentenversicherung ist keine Zusatzversorgung, sondern Bestandteil der allgemeinen Sozialversicherung der DDR.

Die Ansprüche und Anwartschaften aus den Zusatzversorungssystemen sind grundsätzlich 1992 in die gesetzliche Rentenversicherung überführt worden.

Die Zeiten der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem sind bei der Rentenberechnung mit dem Arbeitsentgelt zu berücksichtigen, das sich ergibt nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG).

Über diesen zu berücksichtigenden Arbeitsverdienst erteilt die Deutsche Rentenversicherung als Zusatzversorgungsträger einen entsprechenden Bescheid.

So erreichen Sie den Versorgungsträger für die Zusatzversorgungssysteme bei der Deutschen Rentenversicherung Bund:

  • zusatzversorgung@drv-bund.de
  • Versorgungsträger für die Zusatzversorgungssysteme
    bei der Deutschen Rentenversicherung Bund
    Dezernat 4979

    • 10898 Berlin
      Bundesland: Berlin

    • Fax: 030 865 79-61179
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