Versicherte oder Rentner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder sonstige Leistungen in Anspruch nehmen, zahlen je Kalendertag dieser Leistung zehn Euro. Eine Befreiung ist auf Antrag möglich, wenn die Zuzahlung sie unzumutbar belasten würde.
Die Zuzahlung richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Recht.
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