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Häufige Fragen
Wie lange gilt die „Aktivrente“?
Die „Aktivrente“ (Steuerbefreiung) ist zeitlich nicht begrenzt. Allerdings soll bis Ende 2029 festgestellt werden, „ob die Regelung tatsächlich zu einer höheren Erwerbsquote von Personen nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze geführt hat“, so die Gesetzesbegründung.
Weitere Informationen zum „Aktivrentengesetz“ stellt die Bundesregierung hier zur Verfügung:
Kabinett beschließt Gesetzentwurf Aktivrente | Bundesregierung
Wer kann Fragen zur „Aktivrente“ beantworten?
Die Rentenversicherung ist, wie bereits erwähnt, nicht berechtigt, zu steuerlichen Aspekten zu beraten oder verbindliche Aussagen zu treffen.
Wenden Sie sich bei Bedarf deshalb bitte an die Finanzbehörden, einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin oder die Lohnsteuerhilfevereine.
Was bedeutet „Aktivrente“?
Die sogenannte „Aktivrente“ ist ein monatlicher Steuerfreibetrag in Höhe von 2.000 Euro, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten, die zwar schon die Regelaltersgrenze erreicht haben, aber trotzdem einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Damit will die Bundesregierung einen Anreiz schaffen, über die Regelaltersgrenze hinaus weiterzuarbeiten, um den Folgen des demografischen Wandels und dem Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken.
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