Im Folgenden finden Sie Formularpakete für die Beantragung einer Reha-Maßnahme - von der klassischen medizinischen Reha bis zu beruflichen Reha-Leistungen.
Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zu den PDF-Formularen.
Zur Veranschaulichung finden Sie vorab eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Beantragen einer Rehabilitation.
Schritt für Schritt zur Rehabilitation
- Füllen Sie den Antrag auf Rehabilitation aus. Antragsformulare und Informationen gibt es bei uns bzw. Ihrem Rentenversicherungsträger, bei unseren Auskunfts- und Beratungsstellen, bei Versichertenberatern und Versichertenältesten, bei Ihrer Krankenkasse und bei Versicherungsämtern. Oder stellen Sie den Antrag auf Reha online.
- Fügen Sie den Befundbericht oder das Gutachten Ihrer Hausärztin oder Ihres Hausarztes idealerweise am Computer ausgefüllt bei. Damit beschleunigen Sie das Verfahren. Ob Ihr Rentenversicherungsträger einen Befundbericht oder ein ärztliches Gutachten benötigt, sollten Sie vorab bei Ihrem Rentenversicherungsträger erfragen.
- Warten Sie die Beurteilung ab. Der sozialmedizinische Dienst Ihres Rentenversicherungsträgers entscheidet, ob Ihre Rehabilitation medizinisch notwendig ist oder veranlasst eine weitere ärztliche Untersuchung. Bei Erwerbstätigen ohne Berufskrankheit oder Versorgungsleiden ist die Rentenversicherung zuständig.
- Treffen Sie Ihre Auswahl. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen wird entsprechend der Diagnose eine geeignete Rehabilitationseinrichtung ausgesucht und die Dauer der Rehabilitation festgelegt. Dabei werden Ihre Wünsche so weit wie möglich berücksichtigt.
- Informieren Sie bitte Ihren Arbeitgeber und Ihren Arzt, wenn Ihre Rehabilitation bewilligt wurde.
Antrag online stellen
Stellen Sie Ihren Rehaantrag ganz einfach online.
Wichtiger Hinweis: Auf den Träger kommt es an!
Gemeinsam mit ihrem behandelnden Arzt oder Betriebsarzt können Versicherte besprechen, ob eine medizinische Rehabilitation notwendig und sinnvoll ist. Ist dies der Fall, gibt es bei den einzelnen Rentenversicherungsträgern unterschiedliche Verfahren:
Bei Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Westfalen wird ein medizinisches Gutachten erstellt. Dieses wird von der Stelle, bei der der Rehaantrag eingeht, oder vom Rentenversicherungsträger in Auftrag gegeben. Hier gelangen Sie direkt zur Rehabilitations-Gutachter-Suche.
Bei allen anderen Rentenversicherungsträgern lassen die Versicherten von ihrem behandelnden Arzt oder Betriebsarzt einen Befundbericht erstellen, den sie mit dem Antrag einreichen.