Deutsche Rentenversicherung

Bundesfreiwilligendienst

Auf den Bundesfreiwilligendienst, der zwischen sechs und 24 Monaten dauern kann, sind die für die Jugendfreiwilligendienste geltenden sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen anzuwenden. Die Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst sind damit grundsätzlich versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung. Auf diesen Personenkreis sind die Regelungen für geringfügig Beschäftigte nicht anzuwenden.

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