Kurzarbeit
Während der Kurzarbeit und des Bezugs von Kurzarbeitergeld besteht weiterhin Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung.
Während der Kurzarbeit und des Bezugs von Kurzarbeitergeld besteht weiterhin Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung.