Als Lohnnachweis wird in der Unfallversicherung die Meldung über die gezahlten Arbeitsentgelte und die geleisteten Arbeitsstunden bezeichnet, die die Unternehmer derzeit nach Ablauf eines Kalenderjahres dem Unfallversicherungsträger erstatten müssen (§ 165 SGB VII). Seit dem 1. Januar 2019 ist der Lohnnachweis ausschließlich durch elektronische Datenübertragung zu übermitteln.
Aufgrund dieser gesonderten Angaben der Unternehmen werden die Beiträge zur Unfallversicherung berechnet, die jährlich im Wege einer Umlage erhoben werden.