Die Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) haften persönlich und unbeschränkt für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft, sodass sie nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen.
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Die Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) haften persönlich und unbeschränkt für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft, sodass sie nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen.
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