Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Die Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) haften persönlich und unbeschränkt für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft, sodass sie nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen.
Die Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) haften persönlich und unbeschränkt für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft, sodass sie nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen.