Deutsche Rentenversicherung

Ordentliche Studierende

Die Zugehörigkeit zum Personenkreis der ordentlichen Studierenden setzt voraus, dass eine wissenschaftliche Ausbildung in einem geordneten Ausbildungsgang mit einem bestimmten Berufsziel erfolgt und der Studierende sich einer mit dem Studium in Verbindung stehenden oder darauf aufbauenden Ausbildungsregelung unterwirft. Zu den ordentlichen Studierenden gehören diejenigen, die an einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule eingeschrieben (immatrikuliert) sind und deren Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen wird. Davon kann grundsätzlich ausgegangen werden, wenn eine daneben ausgeübte Beschäftigung den Studierenden grundsätzlich nicht mehr als 20 Stunden in der Woche in Anspruch nimmt.

Teilnehmer an dualen Studiengängen gehören nicht zu den ordentlich Studierenden in diesem Sinne, sondern unterliegen der Sozialversicherungspflicht als zur Berufsausbildung Beschäftigte.

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